Fruchtaufstrich, Gelee, Konfitüre oder Marmelade?
Bezeichnungen, Definitionen und Unterschiede
Der Saarländer nennt es im Dialekt „Sießschmeer“ („Süßschmiere“), landläufig bezeichnen die Deutschen und Österreicher jegliche Form von Fruchtaufstrichen als „Marmelade“.
Dabei umfasst Marmelade laut Konfitürenverordnung der EU lediglich Konfitüren aus Zitrusfrüchten und nur diese dürfen im Handel auch als „Marmelade“ ausgewiesen werden.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Definition und die Unterschiede der verschiedenen verarbeiteten Frucht- und Obstprodukte:
- Fruchtaufstrich
- Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in die Kategorien Konfitüre, Gelee, Marmelade oder Maronenkrem fällt.
- Fruchtgelee
- durch Pektin, Zucker und ggf. (Zitronen-)Säure gallertartig verfestigter, schonend gekochter Fruchtsaft
- Konfitüre
- streichfähige Mischung von Zuckerarten, Fruchtpülpe (genießbarer Teil der ganzen, ggf. geschälten oder entkernten, in Stücke geteilten oder zerdrückten Frucht) oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorten und Wasser
- Marmelade
- Konfitüre aus Zitrusfrüchten